Das Friedrich-Robbe-Institut ist eine öffentliche Schule in freier Trägerschaft. Sie ist als "Schule für Geistigbehinderte" staatlich genehmigt. Wie in der Satzung des Trägervereins verankert, werden Schüler ohne Einschränkungen im Hinblick auf Nationalitäten, Weltanschauungen oder sozialen Verhältnissen beschult.



                                               Die Schulgemeinschaft  (klicken um Bild zu vergrössern)

Die Schule wird kollegial geführt. Alle Angelegenheiten der Schulleitung werden von einem Leitungskreis, der "Schulleitungskonferenz" beraten, beschlossen und verantwortet. In regelmässig stattfindenden Konferenzen beraten Lehrer, Heilpädagogen, Therapeuten und die Schulärztin gemeinsam medizinische, therapeutische und heilpädagogische Massnahmen für die Schüler.

Das Friedrich-Robbe-Institut wird nach dem "Hamburgischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft" finanziell gefördert. Nach diesem Gesetz muss ein kleines Schulgeld erhoben werden.

Die Aufnahme in der Schule erfolgt auf Antrag der Eltern, dem ein Aufnahmegespräch vorausgeht.

Die Eltern der Schüler haben sich im "Verein der Förderer des Friedrich-Robbe-Institut e. V." organisiert. Ziel und Aufgabe dieses Vereins ist es, die heilpädagogische Arbeit des Friedrich-Robbe-Institut zu unterstützen. Dies kann z. B. durch Beschaffung von Finanzmitteln oder Durchführung öffentlicher Veranstaltungen geschehen.